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Infos zur Ersatzversorgung
- Preisblatt "Ersatzversorgung" 01.01.2023 zum Download
- Preisblatt "Ersatzversorgung" 01.07.2022 zum Download
- Preisblatt "Ersatzversorgung" 01.06.2022 zum Download
- Preisblatt “Ersatzversorgung” 01.01.2022 zum Download
Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz fällt ein Netzverbraucher, für den kein Liefervertrag besteht, in die Ersatzversorgung durch den Grundversorger nach § 36 EnWG. Für das Netzgebiet der Stromversorgung Sulz a.N. GmbH (Kernstadtgebiet) ist dies die Stromversorgung Sulz a.N. GmbH.
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Darüber hinaus ist nun im EnWG die "Ersatzversorgung mit Energie" geregelt. Von der Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der Stromversorgung Sulz a.N. GmbH ist dies die Stromversorgung Sulz a.N. GmbH) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen der Grundversorgung der Stromversorgung Sulz a.N. GmbH.
Solange Kunden keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen der Grundversorgung, sofern sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.