STROMTARIFE
Wasserkraft-pur

Stromversorgung Sulz am Neckar GmbH

Preisblatt für den Tarif "Wasserkraft-pur" im Netzgebiet der Stromversorgung Sulz GmbH (Kernstadt und Stadtteile Bergfelden, Mühlheim und Holzhausen) - Gültigkeit: ab 01. Juli 2011
 
Preisblatt Wasserkraft-pur zum Download 

Haushalts-, Landwirtschaftlicher-, Gewerblicher- und sonst. Bedarf
Grundtarif brutto

Cent./kWh
netto (incl. Stromsteuer)
Cent./kWh
netto (ohne Stromsteuer)
Cent./kWh
Verbrauchspreis 25,89 21,76 19,71
Grundpreis
(incl. Verrechnungspreis Eintarifzähler)
Euro / Jahr
91,63
  Euro / Jahr
77,00
Mit Schwachlastregelung Verbrauchspreise      
-außerhalb der Schwachlastzeit 25,89 21,76 19,71
-innerhalb der Schwachlastzeit 19,94 16,76 14,71
(gest. Heizung - privat)      
-mit Sonderabkommen "Wärme" 16,97 14,26 12,21
Grundpreis
(incl. Verrechnungspreis Zweitarifzähler)
Euro / Jahr
119,00
Cent/kWh
  Euro / Jahr
100,00
Cent/kWh
Durchschnittshöchstpreis 45,53 38,26 36,21
Verrechnungspreise
(bei zusätzlichem Bedarf)
Euro / Jahr   Euro / Jahr
Eintarifzähler 29,75   25,00
Zweitarifzähler m. Tarifschaltung 59,50   50,00
Stromwandlersatz 26,18   22,00

Die Preisangaben inklusive Umsatzsteuer, z.Zt. 19,0 %, sind gerundet.
In den Nettopreisen ist die Belastung aus EEG und aus KWKG enthalten.
Im Entgelt ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der "Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom u. Gas (Konzessionsabgabenverordnung- KAV)" vom 09. Januar 1992 enthalten. Die Konzessionsabgabe wird an die von uns direkt versorgten Gemeinden mit folgenden Höchstbeträgen entrichtet:

Für die Stromlieferung an Tarifkunden:
innerhalb des Schwachlasttarifes (0,61 Cent)
außerhalb des Schwachlasttarifes
-in Gemeinden bis 25.000 Einwohner (1,32 Cent)
-in Gemeinden über 25.000 bis 100.000 Einwohner (1,59 Cent)
-in Gemeinden über 100.000 bis 500.000 Einwohner (1,99 Cent)

Vereinbarungen, keine oder nur eine geringere Konzessionsabgabe zu zahlen, haben Vorrang. In diesem Falle werden die Arbeitspreise des Allgemeinen Tarifes für die Kunden der jeweiligen Gemeinden entsprechend herabgesetzt. Die abweichenden Arbeitspreise werden in der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht. In einzelnen Gemeinden können die Konzessionsabgabe - Höchstsätze aufgrund § 8 KAV während einer Übergangszeit überschritten werden.

Die seit dem 1. April 1999 eingeführte Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 Cent/kWh (zzgl. Umsatzsteuer) wird gemäß dem Steuergesetz vom 24. März 1999 erhoben. Wesentliche Ausnahmen ergeben sich wie folgt: Der Stromverbrauch zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen die vor dem 1. April 1999 installiert worden sind, unterliegt einem ermäßigten Stromsteuersatz von 1,23 Cent/kWh (zzgl. Umsatzsteuer) bis 31.12.2006. Nach Maßgabe des Gesetzes endet zum 01.01.2007 die Gewährung eines ermäßigten Stromsteuersatzes für den Stromverbrauch von Elektrospeicherheizungen, die vor dem 01. April 1999 installiert worden sind.

Der Stromverbrauch von Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft über die Verbrauchsmenge von 25.000 kWh pro Kalenderjahr hinaus unterliegt einem ermäßigten Steuersatz von 1,23 Cent/kWh (zzgl. Umsatzsteuer) bis zum 31.12.2010. Der Gesetzgeber hat die Regelung eines ermäßigten Bezugssteuersatzes zum 01.01.2011 aufgehoben, und sieht ab diesem Zeitpunkt ein nachträgliches Entlastungsverfahren vor. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihr zuständiges Zollamt.
    Impressum    Sitemap