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Allgemeine Bedingungen Technische Mindest-anforderungen für den Netzanschluss |
Die Stromversorgung Sulz GmbH, im folgenden SVS genannt, als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an das Netz der SVS technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen. Um die technische Sicherheit des SVS - Elektrizitätsversorgungsnetzes zu wahren, sind Anschlüsse an das SVS - Elektrizitätsversorgungsnetz nur unter Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig. Diese technischen Mindestanforderungen richten sich insbesondere nach folgenden Normen und Regelwerken:
Gesonderte und bilateral im Netzanschlussvertrag vereinbarte Anforderungen an den Netzanschluss, die kundenspezifisch erfolgen können, finden zudem Berücksichtigung. Der Anschlussnehmer verpflichtet sich, die vorliegenden Mindestanforderungen für den Netzanschluss einzuhalten. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die den Netzanschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Die SVS behält sich vor, die Einhaltung der Netzanschluss- und Netznutzungsregeln zu überprüfen. Der Anschlussnehmer ermöglicht den Mitarbeitern der SVS den Zugang zu seinen Anlagen und wirkt auch bei der Überprüfung im erforderlichen Umfang mit. Die Netzanschluss- und Netznutzungsregeln gelten sowohl für Anschlussnehmer, die ihre technischen Anlagen erstmals an das SVS - Elektrizitätsversorgungsnetz anschließen als auch für diejenigen, die ihre bereits angeschlossenen Anlagen ändern. Unter der Änderung einer Anlage werden sämtliche technische Änderungen verstanden, wie z. B. Umbau, Erweiterung, Rück- oder Abbau sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität, des Schutzkonzeptes oder der Sternpunktbehandlung. Die SVS ist zu einer Anpassung oder Aktualisierung dieser Information berechtigt. |
